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Änderung der Bekanntmachung

Vierte Änderung der Richtlinie zur Stärkung des Transfererfolgs in den Lebenswissenschaften „GO-Bio initial“, Bundesanzeiger vom 24.09.2026

Die Richtlinie zur Stärkung des Transfererfolgs in den Lebenswissenschaften „GO-Bio initial“ vom 30. Oktober 2019 (BAnz AT 26.11.2019 B3), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 25. März 2025 (BAnz AT 02.04.2025 B6) geändert worden ist, wird geändert.

1. Die Nummer 7.1 wird wie folgt neu gefasst:

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger Jülich (PtJ)
Nachhaltige Entwicklung und Innovation
Hochschulen, Innovationsstrukturen, Gesundheit – Strategie, Kommunikation und Internationales (HIG1)
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Internet: http://www.ptj.de

Die Ansprechpersonen sind wie folgt erreichbar:

Telefon: 0 30/201 99-3493
E-Mail: E-Mail: ptj-go-bio-initial@ptj.de
Internet: https://go-bio.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Beim Projektträger sind weitere Informationen erhältlich. Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=formularschrank_foerderportal&formularschrank=bmftr abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Förderinteressierten wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Projektträger aufzunehmen.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline).

2. Die Nummer 7.2.1 wird wie folgt neu gefasst:

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger jeweils bis spätestens zum 15. Februar zunächst Projektskizzen in deutscher oder englischer Sprache in elektronischer Form mit Hilfe des elektronischen Antragssystems easy-Online vorzulegen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline). Eine zusätzliche postalische Einreichung der Projektskizzen ist nicht gewünscht, da die Einreichung rein elektronisch zu erfolgen hat.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr in der jeweiligen Auswahlrunde berücksichtigt werden.

Die letztmalige Einreichung von Projektskizzen ist zum 15. Februar 2028 möglich.

Sofern die einreichende Einrichtung von einer rechtlich eigenständigen Technologietransfereinrichtung betreut wird und diese eine Förderung im Rahmen von GO-Bio initial für ein Strukturvorhaben erhält, muss vor Skizzeneinreichung geprüft werden, ob die Projektskizze zur Sondierungsphase nur über diese Technologietransfereinrichtung eingereicht werden darf (siehe Nummer 7.3.3).

Zusätzlich zu den Angaben, die über easy-Online (Eingabemaske) abgefragt werden, sind folgende Dokumente als Anlage elektronisch hinzuzufügen (im PDF-Format):

a) Ideenskizze: Umfang maximal fünf Seiten DIN A4, Schriftart Arial, Schriftgrad 11 Punkt, Zeilenabstand einfach, Ränder 2 cm, Seitennummerierung, mit folgender Gliederung:

  • Beschreibung der Verwertungsidee inklusive Titel und Kurzbeschreibung (maximal zwei Seiten) mit Angaben zu den Leitfragen:
    • Was ist der Ausgangspunkt der Verwertungsidee?
    • Welche möglichen Verwertungsperspektiven werden zum jetzigen Stand gesehen?
    • Wie ist der Stand der Technik (inklusive Wettbewerb)?

b) Zielsetzung in der Sondierungsphase (maximal drei Seiten):

  • Welches Ziel soll in der Sondierungsphase erreicht werden (maximal eine Seite)?
  • Welche offenen Fragen (zum Beispiel die Ausarbeitung verschiedener Varianten der basalen Produktidee; Analyse von Kundenbedürfnissen, Zahlungsbereitschaft, Markt- und Konkurrenzlage; Ausarbeitung eines detaillierten Entwicklungs- und Umsetzungsplans; orientierende technische Voruntersuchungen; Klärung der Schutzrechtssituation; Einbindung von zusätzlichem Know-how et cetera) sollen konkret geklärt werden (maximal zwei Seiten)?

c) Kurzlebenslauf (maximal eine Seite pro Teammitglied)

d) Motivationsschreiben (eine Seite pro Teammitglied)

  • Warum ist der Ideengeber beziehungsweise das Teammitglied von der Idee begeistert und möchte diese Idee weiter ausarbeiten?
  • Was kann und will der Ideengeber beziehungsweise das Teammitglied einbringen, damit die Idee Realität werden kann?

e) Nur bei Einreichung der Skizze über eine rechtlich eigenständige Technologietransfereinrichtung: Stellungnahme dieser Einrichtung zum Sondierungsprojekt (Umfang eine bis zwei Seiten; siehe Nummer 7.3.3)

Skizzen, die nicht den oben genannten formalen Anforderungen genügen, können ohne weitere Prüfung zurückgewiesen werden. Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichten Projektskizzen und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

Werden mehr als 120 Skizzen eingereicht, die passfähig zu den Bereichen der Fördermaßnahme sind, kann mittels Losverfahren die Anzahl der für das weitere Begutachtungsverfahren zu berücksichtigenden Skizzen auf 120 Skizzen reduziert werden.

Kriterien für die Bewertung der vollständigen Skizzen sind neben der Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen vor allem:

  • Passfähigkeit zu den Zielen der Fördermaßnahme,
  • Neuheit und Originalität der Verwertungsidee,
  • Plausibilität der aufgezeigten Verwertungsperspektive,
  • Lösungsorientierung und verwertungsbezogene Denkweise des Ideengebers und gegebenenfalls des Teams,
  • Motivation des Ideengebers und gegebenenfalls des Teams.

Auf Grundlage der Bewertungskriterien werden die für eine Förderung der Sondierungsphase geeigneten Ideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten im Regelfall innerhalb von acht Wochen nach dem Einreichungsstichtag schriftlich mitgeteilt.

3. Die Nummer 7.2.3 wird wie folgt neu gefasst:

Nach Projektbeginn der Sondierungsphase, der jeweils zum 1. Oktober des Einreichungsjahres angestrebt wird, können förmliche Förderanträge für eine sich anschließende Machbarkeitsphase in deutscher Sprache jeweils
bis zum 30. April des Folgejahres eingereicht werden.

In den Anträgen sollen die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten bis zum Proof of Principle dargelegt werden. Ein direkter Einstieg in die Machbarkeitsphase ist nicht möglich.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Letztmalig können Anträge für Machbarkeitsprojekte zum 30. April 2029 eingereicht werden.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich ( https://foerderportal.bund.de/easyonline). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragsstellung in Papierform möglich.

Zusätzlich zu den Angaben, die über easy-Online (Eingabemaske) abgefragt werden, sind folgende Dokumente in deutscher oder englischer Sprache als Anlage elektronisch hinzuzufügen (im PDF-Format):

  • Vorhabenbeschreibung: Umfang maximal 15 Seiten DIN A4, Schriftart Arial, Schriftgrad 11 Punkt, Zeilenabstand einfach, Ränder 2 cm, Seitennummerierung, Gliederung gemäß BMFTR-Richtlinien für Zuwendungsempfänger auf Ausgaben- beziehungsweise Kostenbasis; auf die in der Sondierungsphase erzielten Erkenntnisse zur Verwertungsidee ist ausführlich einzugehen.
  • Balkenplan zum zeitlichen Verlauf des Vorhabens (inklusive Meilensteine)

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Kriterien für die Bewertung der Projektanträge sind neben der Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen vor allem:

  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Förderung,
  • Innovationshöhe,
  • Realisierbarkeit des Arbeitsplans,
  • Plausibilität der aufgezeigten Verwertungsperspektive,
  • Kompetenzen des Teams und der Partner.

Die Auswahl der zur Förderung empfohlenen Projekte findet im Rahmen einer Jurysitzung statt, die nach circa neun Monaten Laufzeit der zugrunde liegenden Sondierungsprojekte stattfinden wird und bei der die eingeladenen Projektteams im Wettbewerb gegeneinander antreten. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist somit für alle eingeladenen Antragsteller der Machbarkeitsphase verpflichtend. Die bereitgestellten Unterlagen werden von einer Jury und gegebenenfalls zusätzlich von externen Fachgutachtern schriftlich vorbewertet. Anhand der Vorbewertungen erfolgt die Nominierung beziehungsweise Nicht-Nominierung von Projektteams für die Jurysitzung. Im Rahmen einer Präsentation sind der Jury der aktuelle Stand der Sondierungsprojekte und die Inhalte der angestrebten Machbarkeitsphase vorzustellen.

Bei Verbundprojekten wird das Projekt vom Koordinator vorgestellt.

Auf Basis der schriftlichen Antragsunterlagen und – im Fall der Einladung zur Jurysitzung – auch der Präsentation spricht die Jury eine Förderempfehlung aus. Das Ergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

4. Die Nummer 8 wird wie folgt neu gefasst:

Diese Änderungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und sind bis zum 31. Dezember 2032 gültig.

Bonn, den 15. September 2026

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Im Auftrag
Ralf Mytzek-Zühlke