10.04.2026

Bekanntmachung AGRI-CA

Förderaufruf
Maßnahmen zur Sondierung und Etablierung internationaler nachhaltiger Nachwuchsforschungsstrukturen zur Agrarforschung in Zentralasien (AGRI-CA), Bundesanzeiger vom 10.04.2026

Vom 11. März 2026

Dieser Förderaufruf erfolgt auf der Grundlage der Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung – Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens vom 17. August 2023 (BAnz AT 19.10.2023 B4), die durch die Bekanntmachung vom 7. März 2024 (BAnz AT 27.03.2024 B5) geändert worden ist.

Die Forschungszusammenarbeit mit den Ländern Zentralasiens (Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan) hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen und seit 2022 als Folge des russischen Angriffskriegs weiter an Bedeutung gewonnen. Viele dieser Länder streben eine Transformation ihrer politischen und wirtschaftlichen Systeme sowie ihrer Wissenschaftslandschaften an und möchten sich europäischen Strukturen annähern oder integrieren, beispielsweise in den Europäischen Forschungsraum. Die ausgewählten Länder weisen zum Teil beachtliche Forschungsexpertise in den Bereichen digitaler und datenbasierter Technologien und Agrarwissenschaften auf. Der Ausbau gemeinsamer Forschungskapazitäten durch Förderung von wissenschaftlichem Nachwuchs in den zukunftsweisenden Technologiefeldern soll die wissenschaftlich-technologische Leistungsfähigkeit langfristig stärken und einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung, Stabilität und multilateralen Vernetzung in Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan leisten.

Mit diesem Förderaufruf sollen in einem wettbewerblichen Verfahren Sondierungen und Vernetzungen zum Ausbau bestehender und Aufbau neuer Nachwuchsforschungsstrukturen zur Stärkung der wissenschaftlichen Kooperation zwischen Deutschland und Zentralasien gefördert werden. Die Förderung soll dazu beitragen, den Kapazitätsaufbau im Bereich der Agrarforschung in Bezug zur Künstlichen Intelligenz, Biotechnologie und Nachhaltigkeitsforschung vor dem Hintergrund der Hightech Agenda Deutschland voranzubringen. Der thematische Fokus liegt dabei auf Maßnahmen zur nachhaltigen und effizienten Agrarproduktion im Ackerbau und der Tierhaltung mithilfe digitaler und datenbasierter Technologien.

Somit werden im Rahmen dieses Förderaufrufs internationale Einzel- oder Verbundprojekte gefördert, die entsprechend dem oben beschriebenen Zuwendungszweck die Vorbereitung (Modul 2 der Rahmenbekanntmachung) beziehungsweise Etablierung (Modul 9 der Rahmenbekanntmachung) internationaler nachhaltiger Nachwuchsforschungsstrukturen im Bereich der Agrarforschung vorantreiben. Die Nachwuchsforschungsstrukturen sollen so angelegt sein, dass die akademische Weiterentwicklung (zum Beispiel durch ein gemeinsames Promotionsstudium oder Master­arbeiten) im Rahmen der Zusammenarbeit an einem ausgewählten Forschungsthema in Partnerschaften zwischen deutschen Hochschulen und Partnern aus jeweils mindestens drei zentralasiatischen Staaten ermöglicht wird. In Ergänzung zu mindestens drei internationalen Partnern aus den in diesem Förderaufruf adressierten Ländern ist die Beteiligung von Partnern aus Drittstaaten – ohne Förderung über diesen Förderaufruf – grundsätzlich möglich. Die Sondierung beziehungsweise Etablierung einer internationalen Nachwuchsforschungsstruktur soll nachhaltig angelegt sein, sodass diese nach Ablauf der Förderdauer Bestand hat.

Antragsberechtigt sind sowohl bei Modul 2 als auch bei Modul 9 abweichend von der Rahmenbekanntmachung ausschließlich Hochschulen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für Sondierungs- und Vernetzungsmaßnahmen zur Vorbereitung einer späteren internationalen Nachwuchsforschungsstruktur (Modul 2) ist in der Regel eine Zuwendung von bis zu 20 000 Euro je Projekt für die deutsche Seite bei einer Laufzeit von in der Regel bis zu neun Monaten vorgesehen. Eine anschließende Implementierungsphase zum Ausbau bestehender und Aufbau neuer Nachwuchsforschungsstrukturen für geförderte Sondierungs- und Vernetzungsmaßnahmen im Rahmen der zweiten Förderphase von Modul 9 wird bei erfolgreichem Verlauf des Vorhabens grundsätzlich begrüßt. Bei Interesse ist das wettbewerbliche Verfahren im Rahmen von Modul 9 zu beachten.

Für den konkreten Aufbau einer internationalen Nachwuchsforschungsstruktur (Modul 9) beträgt die Förderung in der Regel bis zu 1 Million Euro je Projekt für die deutsche Seite bei einer Laufzeit von in der Regel bis zu 36 Monaten. Im Rahmen dieser Höchstfördersumme besteht in Modul 9 die Möglichkeit, Teile der Zuwendung an die ausländischen Partner als Letzt-Zuwendungsempfänger weiterzuleiten. Alle Projekte sind im nichtwirtschaftlichen Bereich des Zuwendungs­empfängers durchzuführen. Eine Projektpauschale kann nicht gewährt werden. Es wird begrüßt, wenn sich die Partner aus oben genannten Kooperationsländern mit eigenen Mitteln an den Arbeiten der Nachwuchsgruppe beteiligen. Der etwaige Beitrag der internationalen Partner ist im Antrag aufzuzeigen und ein erkennbarer Mehrwert der Zusammenarbeit darzulegen sowie zusätzlich in geeigneter Form nachzuweisen (schriftliche Absichtserklärung der ausländischen Partnereinrichtungen) und nach Projektbeginn in einer Kooperationsvereinbarung verbindlich festzuhalten. Im Rahmen von Modul 9 werden zwei Förderphasen angeboten. Die zweite Phase kann als Konsequenz und Weiterführung der vorausgegangenen Sondierungs- und Vernetzungsmaßnahme (Modul 2) dienen. Eine vorherige Förderung im Rahmen von Modul 2 ist jedoch keine Voraussetzung für einen erfolgreichen Aufbau einer internationalen Nachwuchsforschungsstruktur (Modul 9) im Rahmen der zweiten Förderphase.

Grundsätzlich gilt die Standardpflicht der Antragstellenden und deren Verantwortung zur Exportkontrolle. Im Rahmen der Auswahl und Bewilligung der ausgewählten Vorhaben ist eine exportkontrollrechtliche Prüfung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verpflichtend durchzuführen.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form über das elektronische Skizzentool „easy-Online“ unter https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=IB-GUS/RUS&b=AGRI-CA&t=SKI vorzulegen.

Für Sondierungs- und Vernetzungsmaßnahmen zur Vorbereitung einer späteren internationalen Nachwuchsforschungsstruktur (Modul 2) ist die Projektskizze bis spätestens 30. Juni 2026 einzureichen. Die Projektskizze muss vom deutschen Antragsteller beziehungsweise Verbund im Hinblick auf eine zukünftige Zusammenarbeit mit mindestens drei wissenschaftlichen Einrichtungen in den oben namentlich adressierten Staaten Zentralasiens eingereicht werden.

Für den konkreten Aufbau einer internationalen Nachwuchsforschungsstruktur (Modul 9) sollte die Projektskizze bis spätestens 30. Juni 2026 oder 31. Mai 2028 eingereicht werden. Die Projektskizze muss vom deutschen Antragsteller beziehungsweise Verbund gemeinsam mit mindestens drei wissenschaftlichen Einrichtungen in den oben namentlich adressierten Staaten Zentralasiens eingereicht werden. Die Projektskizze soll folgende Angaben enthalten:

  • Informationen zum Projektkoordinator sowie zu den deutschen und ausländischen Projektpartnern der Nachwuchsforschungsstruktur,
  • Darstellung des Projektziels,
  • Angaben zum Stand der Wissenschaft und Technik beim Förderinteressenten,
  • Einschätzung der Verwertungs-/Anwendungsmöglichkeiten,
  • geschätzte Ausgaben/Kosten (einschließlich Beteiligung Dritter und voraussichtlicher Zuwendungsbedarf sowie gegebenenfalls Informationen zur Umsetzung der Vorgaben zur Durchführung von Weiterleitungen ins Ausland),
  • Beiträge der ausländischen Partner inklusive Letter of Intent,
  • Nachhaltigkeit der Maßnahme (insbesondere Modul 9).

Der Umfang der Skizzen sollte für Sondierungs- und Vernetzungsmaßnahmen zur Vorbereitung einer späteren internationalen Nachwuchsforschungsstruktur (Modul 2) acht Seiten und für den konkreten Aufbau einer internationalen Nachwuchsforschungsstruktur (Modul 9) zwölf Seiten DIN A4 nicht überschreiten (mindestens Schriftgröße 11, einzeilig). Für die Einreichung zum 30. Juni 2026 gilt es, die Wahl des Moduls (2 oder 9) deutlich auf der Titelseite der Projektskizze anzugeben.

Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach den oben angegebenen Zeitpunkten eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Fragen richten Sie bitte an:

DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Fachliche Ansprechpartnerin:

Saskia Galias
E-Mail: E-Mail: Saskia.Galias@dlr.de
Telefon: +49 228/3821 2653

Administrative Ansprechpartnerinnen:

Sandra Jäger
E-Mail: E-Mail: Sandra.Jaeger@dlr.de
Telefon: +49 228/3821 2299

Natalia Polischuk
E-Mail: E-Mail: Natalia.Polischuk@dlr.de
Telefon: +49 228/3821 2437

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.bmftr.bund.de/DE/Forschung/International/Asiatisch-PazifischerRaum/Zentralasien/zentralasien_node.html

Hinweis:

Dies ist ein formloser Förderaufruf auf Grundlage der Rahmenbekanntmachung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens vom 17. August 2023 (BAnz AT 19.10.2023 B4). Die Bestimmungen dieser Bekanntmachung finden auf eingereichte Skizzen unverändert Anwendung.

Bonn, den 11. März 2026

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Im Auftrag
Florian Frank