10.12.2025

Änderung der Bekanntmachung

Änderung der Bekanntmachung zur Förderung von transnationalen Verbundvorhaben im Rahmen der Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ und des Forschungsprogramms der Bundesregierung „MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit“ zum Thema „Klimaneutrale, nachhaltige und wettbewerbsfähige blaue Wirtschaft unter Einbindung von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Politikund Industrie“, Bundesanzeiger vom 10.12.2025

Vom 10. November 2025

Die Rahmenbekanntmachung zur Förderung von transnationalen Verbundvorhaben im Rahmen der Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ und des Forschungs­programms der Bundesregierung „MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit“ zum Thema „Klimaneutrale, nachhaltige und wettbewerbsfähige blaue Wirtschaft unter Einbindung von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Politik und Industrie“ vom 12. September 2025 (BAnz AT 10.10.2025 B1) wird geändert.


Nummer 4 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:


Jeder internationale Verbund muss aus mindestens drei Partnern aus unterschiedlichen Förderländern bestehen. Zusätzlich muss jeder internationale Verbund mindestens zwei Rechtsträger aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten oder Horizon Europe Associated Countries mit einer Berechtigung für EU-Fördermittel aufweisen.


Die Änderung der Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.


Bonn, den 10. November 2025

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Im Auftrag


Dr. Zage Kaculevski