1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel
Demokratische Gesellschaften versprechen ein Leben in Würde, Freiheit und Sicherheit für alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Weltanschauung. Dabei haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, an der Gestaltung des Zusammenlebens in der offenen, pluralistischen Gesellschaft teilzuhaben. Dies geschieht im friedlichen Ausgleich der vielfältigen Meinungen und Interessen, die sich in die politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung über die Zukunft des demokratischen Gemeinwesens einbringen.
Seit einigen Jahren sieht sich dieses Demokratieversprechen wachsenden Erschütterungen ausgesetzt. Heute stehen offene, freiheitliche Demokratien in Europa und weltweit zunehmend unter Druck und sehen sich mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert. Tiefgreifende Veränderungsprozesse wie der Klimawandel, demographische Veränderungen oder der digitale und technologische Wandel haben ebenso wie neue geopolitische Konfliktlagen und sich verändernde internationale Machtverhältnisse weitreichende Folgen für das Leben der Menschen und führen vielfach zu der Sorge, dass die Lasten der notwendigen gesellschaftlichen Anpassungen ungleich verteilt und damit bereits bestehende soziale Ungleichheitslagen weiter verstärkt werden.
Die multiplen Umwälzungen und Krisen der Gegenwart fordern die Problemlösungsfähigkeit der demokratischen Systeme in einer Zeit heraus, in der das Vertrauen in diese Fähigkeit in Teilen der Bevölkerung schwindet, Gesellschaften zunehmend polarisiert erscheinen und der friedliche Ausgleich der Interessen dadurch unter erschwerten Rahmenbedingungen erfolgen muss. Erstarkende populistische und extremistische Kräfte, die die offene, pluralistische Gesellschaft ablehnen und teilweise offen bekämpfen, machen sich diese Entwicklungen zunutze und befeuern gesellschaftliche Konflikte und Spannungen. Dort, wo sie an die Macht gelangen, stehen demokratische Prinzipien und Grundrechte auf dem Spiel, werden erodiert und mit autokratischen Methoden eingeschränkt. Die jüngeren und jüngsten Entwicklungen zeigen, dass die bisweilen als selbstverständlich hingenommene Existenz demokratischer Systeme keine historische Zwangsläufigkeit, sondern eine Errungenschaft darstellt, die aktiv bewahrt werden muss. Erhalt, Weiterentwicklung und Zukunftsfähigkeit der Demokratie rücken deshalb seit einigen Jahren zunehmend zurück in den Fokus der politischen, gesellschaftlichen und auch wissenschaftlichen Debatte.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) sieht vor diesem Hintergrund einen wachsenden politischen und gesellschaftlichen Bedarf nach einer intensivierten wissenschaftlichen Befassung mit den sich wandelnden Funktionsbedingungen, aktuellen Herausforderungen und Zukunftsperspektiven demokratischer Systeme in Deutschland, Europa und weltweit. Hierbei kommt den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften eine Schlüsselrolle zu. Indem sie soziale, kulturelle und politische Entwicklungen in historischer und gegenwartsbezogener Perspektive betrachten, erlauben sie es, aktuelle Herausforderungen für Demokratien besser zu verstehen. Sie stellen damit System-, Orientierungs- und Handlungswissen zur Verfügung, auf das auch Akteure in Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zurückgreifen können
Das BMFTR adressiert mit der vorliegenden Rahmenbekanntmachung diesen Bedarf nach einer geistes-, kultur- und sozialwissenschaftlichen Demokratieforschung, die aktuellen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen gerecht wird. Mit ihr soll die Erforschung aktueller Fragen und Perspektiven demokratischer Systeme beziehungsweise Gesellschaften über einzelne Förderaufrufe zu verschiedenen Themenbereichen (siehe Nummer 1.2) und mit einem breiten, multidisziplinären Ansatz ermöglicht werden.
Übergeordnetes Ziel der Rahmenbekanntmachung ist es, die grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung zu aktuellen und künftigen Herausforderungen demokratischer Systeme zu stärken: Dazu sollen sowohl Forschungserkenntnisse als auch politisch und gesellschaftlich bedeutsames und anschlussfähiges Wissen zu Gegenwart und Zukunft der Demokratie generiert werden, um aktuelle Krisen, Herausforderungen und Entwicklungspfade demokratischer Systeme sach- und lösungsorientiert diskutieren zu können.
Die unter dieser Rahmenbekanntmachung geförderten Vorhaben sollen dazu beitragen,
- die Demokratieforschung als wichtiges Forschungsfeld in den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften zu stärken und die Sichtbarkeit zu erhöhen, indem die entsprechenden wissenschaftlichen Kompetenzen und Kapazitäten gestärkt werden.
- disziplinübergreifend Forschungsexpertise zu aktuellen und künftigen Herausforderungen demokratischer Gesellschaften aufzubauen und die entsprechenden Forschungskompetenzen und -kapazitäten zu vernetzen.
- durch neue Forschungsbeiträge Impulse für eine sachliche und informierte gesellschaftliche und politische Debatte zu Gegenwart und Zukunft der Demokratie zu setzen.
- auf Basis der Forschungserkenntnisse anwendungsorientierte Empfehlungen insbesondere für Akteure aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft zu generieren, um die Vernetzung der Forschung mit und den Transfer von Forschungsergebnissen an Zielgruppen der außerakademischen Praxis zu stärken.
Die Zielerreichung wird zum einen anhand der durch die Förderung unterstützten Beiträge in wissenschaftlichen Zeitschriften beziehungsweise Konferenzen gemessen. Bei Förderprojekten mit hoher Anwendungsnähe werden zum anderen die von den geförderten Aktivitäten ausgehenden Transferimpulse in die Praxis sowie konkrete Kooperationen mit Partnern aus der Praxis berücksichtigt.
Die vorliegende Rahmenbekanntmachung knüpft an bereits bestehende Fördermaßnahmen des BMFTR wie beispielsweise im Bereich der Forschung zu gesellschaftlichem Zusammenhalt sowie zu Extremismus und Radikalisierung an und erweitert diese um einen komplementären Förderschwerpunkt für geistes-, kultur- und sozialwissenschaftliche Demokratieforschung. Die Rahmenbekanntmachung ist Teil des Rahmenprogramms für die Geistes- und Sozialwissenschaften des BMFTR in der jeweils gültigen Fassung.
1.2 Zuwendungszweck
Zuwendungszweck der vorliegenden Rahmenbekanntmachung ist die Förderung von Forschungsvorhaben aus den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften, die das Verständnis aktueller und künftiger Herausforderungen der demokratischen Gesellschaften erweitern, vertiefte Erkenntnisse zum Wechselverhältnis von Gesellschaft und Staat in der Demokratie generieren und Perspektiven zur Stärkung und Weiterentwicklung der Demokratie aufzeigen. Vor diesem Hintergrund sind insbesondere folgende, teils miteinander verflochtene Themenbereiche beziehungsweise Perspektiven auf den Forschungsgegenstand relevant:
- die Resilienz demokratischer Systeme, sowohl auf institutioneller und systemischer Ebene (insbesondere Wahrung von Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit und grundlegender Normen, Integrität und Handlungsfähigkeit von Institutionen, Akteuren und Prozessen) als auch auf breiterer gesellschaftlicher Ebene;
- die Bewältigung tiefgreifender Transformationsprozesse – etwa infolge des Klimawandels, demographischer Veränderungen oder des digitalen Wandels (zum Beispiel infolge von KI-Technologien), insbesondere hinsichtlich des Wechselverhältnisses von Gesellschaft und staatlichem Handeln in Transformationsprozessen, einschließlich Fragen der Partizipation, technologischer Innovationen, institutioneller Anpassungsfähigkeit und langfristiger Strategien zur Sicherung demokratischer Handlungsfähigkeit;
- die demokratische Kultur als Fundament politischer Ordnung, die auf Vertrauen in Institutionen, der Akzeptanz geteilter Grundwerte und demokratischer Spielregeln sowie der konstruktiven Auseinandersetzung mit Vielfalt und Pluralismus beruht. Dazu gehören auch gesellschaftliche Vorstellungen von Demokratie und ihr historischer Wandel als Voraussetzung für kritische Reflexion und zukunftsfähige Weiterentwicklung demokratischer Prozesse und Praktiken.
Diese Rahmenbekanntmachung formuliert die generellen Förderbedingungen und sieht die regelmäßige Veröffentlichung von spezifischen Förderaufrufen vor. Für alle Förderaufrufe gelten die Bestimmungen dieser Rahmenbekanntmachung. Die jeweiligen Förderaufrufe nehmen Bezug auf die in dieser Rahmenbekanntmachung dargelegten Kriterien. Sie werden auf der Internetseite https://www.geistes-und-sozialwissenschaften-bmftr.de/de/Demokratieforschung-3665.html veröffentlicht und sind zusätzlich über die Internetseite des BMFTR zugänglich: https://www.bmftr.bund.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Bekanntmachungsuche/Bekanntmachungsuche_Formular.html
Die Förderaufrufe können sich auf einen oder mehrere der genannten Themenbereiche beziehen. Die antragstellenden Einrichtungen wählen ihre konkreten Forschungsthemen und -kontexte entsprechend unter Berücksichtigung dieser Rahmenbekanntmachung sowie den in den jeweiligen Förderaufrufen formulierten Förderzielen und inhaltlichen Schwerpunkten.
Gefördert werden ebenso Vorhaben deutscher Zuwendungsempfänger, die im Rahmen internationaler Vernetzung umgesetzt werden oder Forschungsfragen adressieren, die eine vergleichende internationale Analyse zum Ziel haben.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz genutzt werden.
1.3 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMFTR. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Auf Basis dieser Rahmenbekanntmachung sollen insbesondere Forschungsvorhaben gefördert werden, die sich sowohl theoretisch als auch empirisch mit den gesellschaftlichen, politischen sowie kulturellen Grundlagen aktueller demokratischer Ordnungen in historischer und gegenwartsbezogener Perspektive auseinandersetzen. Im Mittelpunkt stehen zudem Vorhaben, die aktuelle gesellschaftliche Spannungsfelder sowie Mechanismen und Dynamiken der Polarisierung und Einstellungen zur Demokratie samt ihrer kulturellen, diskursiven und medialen Produktion untersuchen. Unterstützt werden grundlagen- ebenso wie anwendungsorientierte Projekte, die beispielsweise partizipative Ansätze und Innovationspotenziale demokratischer Praxis erforschen. Von Interesse sind auch trans- und internationale Vergleiche, die Herausforderungen, Funktionsweisen und Anpassungsstrategien von Demokratien in unterschiedlichen Kontexten analysieren. Schließlich werden auch Forschungsvorhaben gefördert, die neue Formate der Wissenschaftskommunikation zu Demokratiethemen erproben und damit die Vermittlung von Erkenntnissen der Demokratieforschung in die Gesellschaft stärken.
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage thematischer Förderaufrufe. Die Bestimmungen dieser Rahmenbekanntmachung sind für alle Förderaufrufe gültig.
Projektvorschläge können zu den in den Förderaufrufen angegebenen Stichtagen eingereicht werden. Gefördert werden sowohl Verbundvorhaben mit mehreren Partnern als auch Einzelvorhaben. Näheres regeln die jeweiligen Förderaufrufe.
Interdisziplinäre Verbundprojekte sind ausdrücklich erwünscht. Der Einbezug von Praxisakteuren sowie die Gestaltung von Dialogformaten zwischen Wissenschaft, Gesellschaft und Politik werden positiv bewertet. Entsprechend ist die Einbindung sowohl wissenschaftlicher als auch praxisorientierter Akteure förderfähig. Dies schließt für die genannten Akteursgruppen die Übernahme von Reisekosten zu Präsenz-Veranstaltungen des Fördernehmers ein; Honorare oder zeitliche Aufwände der eingebundenen wissenschaftlichen oder praxisorientierten Akteure selbst sind dagegen nicht förderfähig.
Maßnahmen des Transfers und der Wissenschaftskommunikation sind in den Projektvorschlägen zu berücksichtigen. Geeignete Konzepte für wirkungsvolle Transfer- beziehungsweise Kommunikationsformate sind vorzulegen. Maßnahmen sollten sich dabei nicht ausschließlich auf wissenschaftliche Publikationen und Vorträge auf wissenschaftlichen Konferenzen beschränken. Ein Transfer der Ergebnisse, Strategien und Maßnahmen an relevante Stakeholder sowie an die breitere Öffentlichkeit sind mit einzuplanen; praxisorientierte Handlungsempfehlungen sind adressatengerecht aufzubereiten. Es wird begrüßt, wenn für den Transfer praxisorientierter Forschungserkenntnisse bereits im Rahmen des Vorhabens eine direkte Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen oder öffentlichen Akteuren vorgesehen wird.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Universitäten und Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie weitere nicht gewinnorientiert arbeitende öffentliche und private Einrichtungen, die Forschungsbeiträge beisteuern können, zum Beispiel Stiftungen, Vereine und Verbände, die die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Es werden ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der genannten Einrichtungen gefördert.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, sonstige Einrichtungen), in Deutschland verlangt.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen.
4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Grundlage für diese Förderaktivität ist das Rahmenprogramm für die Geistes- und Sozialwissenschaften des BMFTR in der jeweils gültigen Fassung. Die Förderung setzt die Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen durch den Projektträger und externe Sachverständige voraus.
Die an Förderung Interessierten sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen (beispielsweise unter https://www.nks-gesellschaft.de/index.html). Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und ob damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der Europäischen Union gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMFTR vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vergleiche BMFTR-Vordruck Nummer 0110).1
Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI2-Unionsrahmens zu beachten.
In der Vorhabenbeschreibung sind geplante Kooperationen beziehungsweise die Mitwirkungsbereitschaft von Praxispartnern (soweit zutreffend) schriftlich zu dokumentieren. Die entsprechenden und unterschriebenen Erklärungen sind der Vorhabenbeschreibung des Verbunds beizulegen (siehe Nummer 7).
Das BMFTR verfolgt das Ziel, die Vernetzung und den Austausch der geförderten Vorhaben zu unterstützen. Die grundsätzliche Bereitschaft, sich an entsprechenden Vernetzungsmaßnahmen zu beteiligen und Ergebnisse und Erfahrungen einzubringen, wird vorausgesetzt. Einzelheiten sind den Förderaufrufen zu entnehmen.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMFTR finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.3
Förderfähig sind insbesondere folgende Positionen:
- Personalausgaben/-kosten,
- studentische oder/und wissenschaftliche Hilfskräfte,
- Vergabe von Aufträgen,
- Sachmittel, zum Beispiel Geschäftsbedarf, einschließlich Datenbeschaffung,
- Publikationen (vorzugsweise als Open Access),
- Mittel zur Veranstaltung von und Teilnahme an Workshops, Tagungen sowie zur öffentlichkeitswirksamen Vermittlung der Vorhabenergebnisse, sicherheitsbezogene Workshops, gegebenenfalls Sicherheitsmaßnahmen, Fortbildungen und Coachings (beispielweise Supervision),
- Reiseausgaben/-kosten (Dienstreisen und Forschungsaufenthalte),
- Mittel zur Einbindung von Praxispartnern (zum Beispiel Aufwandsentschädigungen, Dialogformate, Co-Creation-Einbindung et cetera),
- Stellenanteile für den erweiterten Wissenstransfer des Vorhabens (Erläuterung durch ein Transferkonzept nötig).
Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMFTR.
CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ beziehungsweise der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben beziehungsweise Kosten anerkannt werden.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF 98) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMFTR oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMFTR begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen.
Bei Verbundvorhaben sollen die Verbundpartner eine gemeinsame Strategie zur Wissenschaftskommunikation entwickeln.
Mit dem Antrag auf Zuwendung ist das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans zu bestätigen, der den Lebenszyklus der im Projekt erhobenen Daten beschreibt. Zuwendungsempfänger sollen, wann immer möglich, die im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten einschließlich Angaben zu den verwendeten Instrumenten, Methoden, Datenanonymisierungen sowie Dokumentationen nach erfolgter Erstverwertung, beispielsweise in Form einer wissenschaftlichen Publikation, in nachnutzbarer Form einer geeigneten Einrichtung, zum Beispiel einem einschlägigen Forschungsdatenrepositorium oder Forschungsdatenzentrum, zur Verfügung stellen, um im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis eine langfristige Datensicherung für Replikationen und gegebenenfalls Sekundärauswertungen durch andere Forschende zu ermöglichen. Repositorien sollten aktuelle Standards für Datenveröffentlichungen (FAIR Data-Prinzipien) erfüllen und die Beschreibung der Daten durch Metadaten und Vokabulare unterstützen und persistente Identifikatoren (beispielsweise DOI, EPIC-Handle, ARK, URN) vergeben. In den Repositorien oder Forschungsdatenzentren werden die Daten archiviert, dokumentiert und gegebenenfalls auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
Gesellschaft, Innovation, Technologie
Gesellschaften der Zukunft
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Dr. Cornelia Rieß
Telefon: 0228/3821-2036
E-Mail:
E-Mail:
cornelia.riess@dlr.de
Frau Sandra Block
Telefon: 0228/3821-1933
E-Mail:
E-Mail:
sandra.block@dlr.de
Herrn Dr. Cedric Janowicz
Telefon: 0228/3821-1769
E-Mail:
E-Mail:
cedric.janowicz@dlr.de
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=formularschrank_foerderportal&formularschrank=bmftr abgerufen werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline). Es besteht die Möglichkeit, die Skizze/den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Skizzeneinreichung/Antragstellung in Papierform möglich.
7.2 Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist in der Regel zweistufig angelegt. Einzelheiten sind den Förderaufrufen zu entnehmen.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
Im zweistufigen Antragsverfahren sind dem DLR Projektträger in einer ersten Verfahrensstufe zunächst begutachtungsfähige Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.
Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Fristen zur Vorlage der Skizzen sind den Förderaufrufen zu entnehmen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem im jeweiligen Förderaufruf angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Genauere Vorgaben zur Erstellung der Skizzen (Umfang, Gliederungspunkte, Layoutvorgaben) sind den Förderaufrufen zu entnehmen.
Die eingegangenen Projektskizzen werden mindestens nach den folgenden Kriterien bewertet:
- wissenschaftliche Qualität des Projekts und Originalität der Forschungsidee,
- Relevanz der Forschungsfrage,
- Angemessenheit der Forschungsmethode,
- plausible Arbeitsteilung zwischen den Projektpartnern,
- Stringenz des Projekt- und Forschungsdesigns, bei Verbünden des Kooperationskonzepts,
- Verwertungsperspektiven, überzeugende Beiträge zur Wissenschaftskommunikation und zum Wissenstransfer,
- Sichtbarkeit sowie Anschlussfähigkeit auf nationaler und/oder internationaler, insbesondere europäischer Ebene,
- Angemessenheit des Finanzrahmens.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Mit den förmlichen Förderanträgen sind unter anderem folgende, die Projektskizze ergänzende Informationen vorzulegen:
- detaillierter Finanzplan des Vorhabens,
- ausführlicher Verwertungsplan,
- Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung,
- detaillierter Arbeitsplan, inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung.
Eventuelle Auflagen aus der ersten Verfahrensstufe sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.
Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel,
- Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel,
- Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan,
- Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme,
- Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
8 Geltungsdauer
Diese Rahmenbekanntmachung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2036 gültig.
Bonn, den 5. Mai 2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Im Auftrag
Dr. Uta Grund
1 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMFTR, Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.
2 - FuEuI = Forschung, Entwicklung und Innovation
3 - Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMFTR zur Wissenschaftskommunikation.